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Two Happy Male Worker In Front Of Truck With Stack Of Cardboard Boxes

Du hast eine neue Wohnung gefunden? Vielleicht sogar in einer anderen Stadt oder in einem anderen Land? Du kannst es kaum erwarten dich in Dein neues Glück zu stürzen? Nur die Übergabe Deiner alten Wohnung beschäftigt dich noch? Finde heraus, was gemacht werden muss, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten!

Der Einzug in eine neue Wohnung markiert immer einen neuen Lebensabschnitt. Doch damit die Wohnung Deinen Ansprüchen gerecht wird, muss meist noch einiges gemacht werden.

Der Weg zur Traumwohnung

Beim Einzug in die neue Wohnung fällt Dir auf, dass nicht alles so aussieht, wie Du es gerne hättest? Das Parkett gefällt Dir nicht oder Du hättest lieber einen flauschigen Teppich unter Deinen Füßen? Die Wände sind weiß, obwohl Du bunte Wände bevorzugst? Die Kacheln sind nicht nach Deinem Geschmack und Du hättest viel lieber eine andere Einbauküche? Dann ist es Zeit für Renovierungsmaßnahmen. Manchmal reicht es nicht aus, die eigenen Möbel einzuräumen. Die Wandfarbe und der Boden kann nach Deinen Bedürfnissen abgestimmt werden. Auch andere Elemente wie Lampen und Jalousienkönnen zur Wohlfühlatmosphäre beitragen. Sogar die Raumaufteilung kann noch verändert werden. Mit Rigips lassen sich schnell und einfach neue Trennwände ziehen. Neue Einrichtungswünsche können mit guter Planung schnell umgesetzt werden. So steht Deiner Traumwohnung nichts mehr im Weg.

Deine Helfer 24 übernehmen gerne Deine Renovierungsarbeiten , damit Deine Traumwohnung bald Realität ist. Unsere Handwerker bringen viel Erfahrung im Bereich der Renovierungen mit. Du kannst dich beruhigt zurücklehnen, während wir alle Arbeiten übernehmen.

Wände streichen – Ja oder nein?

Vor dem endgültigen Verlassen der Wohnung bist Du dazu verpflichtet, die Wände zu streichen, wenn die Wände bunt gemalert worden sind oder die Farbe bereits aufgefrischt werden muss. Das Streichen der Wände muss auch dann vollzogen werden, wenn es nicht explizit im Mietvertrag steht.

Die Wände müssen allerdings nicht zwingend weiß gestrichen werden. Was genau für Farben das sind, wird wohl jeder für sich selbst interpretieren. Weiß bleibt also immer noch die sicherste Wahl. So kann der Vermieter die Wohnung ohne Probleme weitervermieten.

Mein Mietvertrag – Muss ich alle Klauseln befolgen?

Nein, denn nicht alle im Mietvertrag vorkommenden Klauseln sind rechtsgültig. Der Vermieter kann dem Mieter nicht vorschreiben die Wohnräume alle fünf Jahre zu renovieren. Renovierungen können nicht in festen Zeitabständen festgesetzt werden.  Wird die Wohnung un renoviert vermietet, muss der Mieter keine Renovierungen durchführen. Auch bei der Abgabe sind keine Renovierungen notwendig auch wenn dies im Mietvertrag steht. Hat der Mieter dieser Klausel schon Folge geleistet, muss der Vermieter dem Mieter die Kosten der Renovierung erstatten. Bei fragwürdigen Klauseln solltest Du immer einen Anwalt ersuchen, damit bist Du auf der sicheren Seite.

Ausräumen der Wohnung

Bevor der Mieter die Wohnung verlassen kann, muss er alle Möbel ausräumen. Alle Einbauten, die der Mieter während der Mietzeit installiert hat, müssen entfernt werden. Auf Verlangen des Vermieters müssen daher selbst die Einbauküche und das Laminat entfernt werden. Der Mieter und der Vermieter können sich auch auf etwas anderes einigen. Hauptsache der Verbleib der Möbel ist mit dem Vermieter abgesprochen. Denn nur auf diese Weise, kann die Übergabe der Wohnung problemlos über die Bühne gehen.

Was ist während der Mietzeit erlaubt und was nicht?

Der Mieter darf die Wände in allen Farben streichen. Es dürfen auch die Tapeten gewechselt werden oder gar abgemacht werden, um die Wände mit der Lasurtechnik zu bearbeiten. Bohrlöcher für die Anbringung von Bildern oder ähnliches sind auch zulässig.

Dem Mieter ist nicht erlaubt in die Bausubstanz einzugreifen. Alles, was die Decken und Wände nachhaltig verändert, ist nur mit Absprache des Vermieters durchzuführen. Das Lackieren von Kacheln und Holzelementen ist zum Beispiel ein Eingriff in die Bausubstanz. Denn durch das Lackieren werden diese nachhaltig verändert. Die Erhaltung der Bausubstanz ist somit nicht gegeben.

Bereit für den Auszug

Hast Du Deine bunten Wände mit neutralen Farben gestrichen und alle Deine Möbel und Installationen ausgeräumt, dann kann die Wohnung übergeben werden. Beim Einzug und auch beim Auszug aus der Mietwohnung soll ein Protokoll den Zustand der Wohnung festhalten. Das Übergabeprotokoll ist wichtig, damit es später nicht zu Unklarheiten oder gar Streitigkeiten kommt.

Du willst ausziehen und musst noch Deine Wände streichen? Dann bist Du bei DeineHelfer24 genau an der richtigen Adresse! Unser Team bietet fachmännische Hilfe für alle Malerarbeiten.